Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
BCS Design Lab UG (haftungsbeschränkt)
Roßbachstraße 41
46149 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Wir sind eine Designagentur die sich auf die Bereiche Marketing, Kommunikation und Gestaltung im digitalen und analogen Raum fokussiert.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Gestaltungsdienstleistungen kann man nicht direkt auf unserer Internetseite erwerben, aber wir informieren dazu in Form von visuellen und textlichen Medien. Darüberhinaus kann man zur Kontaktaufnahme ein Formular nutzen oder direkt über Mail- und Telefonangaben Anfragen stellen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Nicht alle Medieninhalte verfügen über adäquate Alternativ-Texte. Das Kontaktformular ist noch nicht mit den nötigen Aria-Labels versehen, um als barrierefrei zu gelten.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, alle Medieninhalte bis Ende 2025 mit adäquaten Alternativ-Texten zu versehen. Wir arbeiten daran, die Nutzung des Kontaktformulars zeitnah anbieten zu können. Eine genaue Angabe können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23. Juni 2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.